Faltblatt „Sicheres Radfahren“ – AGFK MV stellt Mitglieds-Kommunen Faltblatt mit wichtigen StVO-Änderungen zur Verfügung
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Faltblatt „Sicheres Radfahren“ – AGFK MV stellt Mitglieds-Kommunen Faltblatt mit wichtigen StVO-Änderungen zur Verfügung

Seit Ende April 2020 gilt eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Damit Auto- und Radfahrende gleichermaßen über die Neuerungen Bescheid wissen, informiert seit heute die AGFK MV mit einem Faltblatt über die wichtigsten Änderungen. 

Das Faltblatt gibt viele Hinweise wie sicheres und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr funktioniert. Wann dürfen Radfahrende z.B. die Straße benutzen, wann den Fußweg und wann nicht? Darf ich mit dem Auto “mal eben kurz” auf dem Radstreifen halten? Und wie hoch sind die Bußgelder, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Kleiner Tipp: Viele Bußgelder wurden deutlich erhöht, z. B. für das verbotene Parken auf Rad- und Fußwegen.

Einige Regeln hat der Gesetzgeber nun klarer formuliert, als bisher. So ist das gesellige Nebeneinanderfahren auf dem Fahrrad jetzt erlaubt, solange niemand behindert wird. Auch der Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts beim Überholen von Radfahrenden steht nun explizit in der StVO (außerorts gelten beim Überholen sogar 2 Meter). Weitere Themen des Faltblatts sind u.a. (Rad fahrende) Kinder auf Gehwegen, neue Fahrradzonen oder der lebensrettende “holländische Griff” (das Öffnen der Autotür mit der rechten Hand, um einen Schulterblick zu machen). Auch einen Auszug aus dem erneuerten Bußgeld-Katalog enthält das Faltblatt.

Das gilt schon immer, steht jetzt aber auch in der StVO: 1,5 Meter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden – AGFK MV-Kampagne für mehr Sicherheit von Radfahrenden

 

Die AGFK MV stellt das Faltblatt seinen Mitglieds-Kommunen kostenlos in einer Gesamt-Auflage von 25.000 Exemplaren zur Verfügung. Zu finden ist das Faltblatt in zentralen Auslagestellen der AGFK MV-Mitglieds-Kommunen. Die Hansestadt Anklam sowie die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf verteilen das Faltblatt sogar per Amtsblatt an jeden Haushalt. Der Flyer ist selbstverständlich auch hier als PDF herunterzuladen. 

In der AGFK MV organisieren sich seit 2017 Städte und Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern, die das Ziel haben, den Rad- und Fußverkehr besser und sicherer zu machen. Am 19. Oktober 2020 gründet sich die AGFK MV als gemeinnütziger Verein. Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in der AGFK MV haben, zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen. 

AGFK MV-Faltblatt Sicheres Radfahren (PDF) – mit den wichtigsten Änderungen der StVO seit April 2020

 

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