Update beim Sonderprogramm Stadt und Land
Das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM) hat das Sonderförderprogramm "Stadt und Land" angepasst und deshalb die FAQs fortgeschrieben. Geändert wurde: Pkt. 11 Auslegung 30-Tage-Frist – Weiterleitung der Bundesmittel durch die Länder Pkt. 32 Förderfähigkeit von Beleuchtungsanlagen und Lichtsignalanlagen (LSA) entlang eines Radwegs an einer Bundesstraße Pkt. 34 Abweichung