Finanzierung bis zu 100 % – Sondervermögen mit Bundesfördermitteln kombinieren
Mit den am 28. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen zur Verwendung LuKIFG-Mittel (Sondervermögen), ergeben sich neue Finanzierungsmöglichkeiten für Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern.
Kofinanzierung ausdrücklich erlaubt
Kommunale Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen können künftig als Eigenanteil bei Bundesförderprogrammen eingesetzt werden. Bislang war eine solche Kombination aufgrund des Doppelförderungsverbots nicht möglich.
Viele Investitionsprojekte können nun vollständig finanziert werden – ohne den kommunalen Haushalt zusätzlich zu belasten.
Chancen für kommunale Rad- und Fußverkehrsprojekte in MV
Die neuen Kombinationsmöglichkeiten können unter anderem für folgende Bundesförderprogramme relevant sein:
- Sonderprogramm „Stadt und Land“
- Förderung von Radschnellwegen
- Förderung des Radnetzes Deutschland
- Nationale Klimaschutzinitiative, kurz NKI
- weitere Bundesförderprogramme für Infrastruktur und Klimaschutz
Jetzt Projekte prüfen und auf den Weg bringen
Für Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt ein guter Zeitpunkt, geplante Maßnahmen im Fuß- und Radverkehr erneut zu prüfen. Vorhaben, die bislang am erforderlichen Eigenanteil gescheitert sind, könnten unter den neuen Bedingungen wieder förderfähig werden.