Finanzierung bis zu 100 % – Sondervermögen mit Bundesfördermitteln kombinieren
Mit den am 28. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen zur Verwendung LuKIFG-Mittel (Sondervermögen), ergeben sich neue Finanzierungsmöglichkeiten für Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Kofinanzierung ausdrücklich erlaubt Kommunale Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen können künftig als Eigenanteil bei Bundesförderprogrammen eingesetzt werden. Bislang war eine solche Kombination aufgrund des