E-Scooter auf Gehwegen? AGFK-Empfehlungspapier für Kommunen herausgegeben
Ab dem 1. März 2027 gelten neue Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) wie E-Scooter. Künftig umfasst eine Freigabe für den Radverkehr grundsätzlich auch Elektrokleinstfahrzeuge. Betroffen sind insbesondere Gehwege und weitere Flächen des Fußverkehrs, wie Fußgängerzonen, die mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben sind. Grundlage hierfür ist