Förderprogramm
-1
archive,tag,tag-foerderprogramm,tag-115,wp-theme-stockholm,wp-child-theme-stockholm-child3,stockholm-core-2.4.9,select-child-theme-ver-1.0.0,select-theme-ver-9.14.4,ajax_fade,page_not_loaded,,qode_menu_,wpb-js-composer js-comp-ver-9.0.1,vc_responsive

Förderprogramm Tag

Finanzierung bis zu 100 %  – Sondervermögen mit Bundesfördermitteln kombinieren

Mit den am 28. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen zur Verwendung LuKIFG-Mittel (Sondervermögen), ergeben sich neue Finanzierungsmöglichkeiten für Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Kofinanzierung ausdrücklich erlaubt: Kommunale Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen können künftig als Eigenanteil bei Bundesförderprogrammen eingesetzt werden. Bislang war eine solche Kombination aufgrund des

Update beim Sonderprogramm Stadt und Land

Das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM) hat das Sonderförderprogramm "Stadt und Land" angepasst und deshalb die FAQs fortgeschrieben.  Geändert wurde: Pkt. 11 Auslegung 30-Tage-Frist – Weiterleitung der Bundesmittel durch die Länder Pkt. 32 Förderfähigkeit von Beleuchtungsanlagen und Lichtsignalanlagen (LSA) entlang eines Radwegs an einer Bundesstraße Pkt. 34 Abweichung