Update beim Sonderprogramm Stadt und Land
Das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM) hat das Sonderförderprogramm „Stadt und Land“ angepasst und deshalb die FAQs fortgeschrieben.
Geändert wurde:
Pkt. 11 Auslegung 30-Tage-Frist – Weiterleitung der Bundesmittel durch die Länder
Pkt. 32 Förderfähigkeit von Beleuchtungsanlagen und Lichtsignalanlagen (LSA) entlang eines Radwegs an einer Bundesstraße
Pkt. 34 Abweichung vom Mindeststandard, z. B. wassergebundene Decke
Pkt. 36 Fußverkehrsmaßnahmen mit getrennter Führung vom Radverkehr: Hier gibt es deutliche Vereinfachungen, da in vielen Fällen nur die Kosten pauschaliert ermittelt werden (Brücken und Unterführungen, Knotenpunkte/Querungsstellen, Fußverkehrsmaßnahmen in Fahrradstraßen/-zonen).
Pkt. 40 Sind Abstellanlagen für Tretroller förderfähig?
Die FAQs des BALMs sind hier abrufbar. Weitere Dokumente des BALMs finden sich hier.
In Mecklenburg-Vorpommern wickelt das Landesförderinstitut die Förderung ab. Bitte beachten Sie hier auch die Hinweise auf der Seite https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/radwegebau-sonderprogramm-stadt-und-land/
Die AGFK MV bietet allen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern – unabhängig von einer Mitgliedschaft – eine kostenfreie Fördermittelberatung rund um den Radverkehr an. Kommen Sie gern auf uns zu!
Bild: © HMWVW – Corinna Spitzbarth