Der Mindestabstand von 1,5 Metern steht jetzt auch in der StVO, als gesetzlich festgeschriebener Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden. Die AGFK MV möchte auf dieses Thema besonders hinweisen und stellt den Mitglieds-Kommunen im Rahmen Ihrer Kampagne für "Sicheres Radfahren" verschiedene Materialien und Informationen zur Verfügung.
Folgende Materialien
Seit Ende April 2020 gilt eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) mit neuen Regeln, Strafen und Schildern. Viele der Neuerungen dienen dazu, den Verkehr für Radfahrende sicherer und attraktiver zu machen. Damit Auto- und Radfahrende gleichermaßen Bescheid wissen, informiert seit heute die Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche
Seit Ende April 2020 gilt eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Damit Auto- und Radfahrende gleichermaßen über die Neuerungen Bescheid wissen, informiert seit heute die AGFK MV mit einem Faltblatt über die wichtigsten Änderungen.
Das Faltblatt gibt viele Hinweise wie sicheres und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr funktioniert. Wann