1,5 Meter Mindestabstand stehen jetzt auch in der StVO – Städte in MV starten Kampagne für mehr Sicherheit von Radfahrenden und informieren über die wichtigsten StVO-Änderungen
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1,5 Meter Mindestabstand stehen jetzt auch in der StVO – Städte in MV starten Kampagne für mehr Sicherheit von Radfahrenden und informieren über die wichtigsten StVO-Änderungen

Seit Ende April 2020 gilt eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) mit neuen Regeln, Strafen und Schildern. Viele der Neuerungen dienen dazu, den Verkehr für Radfahrende sicherer und attraktiver zu machen. Damit Auto- und Radfahrende gleichermaßen Bescheid wissen, informiert seit heute die Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV) mit einer Kampagne über die wichtigsten Änderungen und den beim Überholen von Radfahrenden so wichtigen Mindestabstand von 1,5 Meter.

Die Kampagne soll auch altes Wissen für regelgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Verkehr auffrischen. Wann dürfen Radfahrende z.B. die Straße benutzen, wann den Fußweg und wann nicht? Darf ich mit dem Auto “mal eben kurz” auf dem Radstreifen halten? Und wie hoch sind die Bußgelder, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Kleiner Tipp: Viele Bußgelder wurden deutlich erhöht, z. B. für das verbotene Parken auf Rad- und Fußwegen oder für gefährliches Rasen.

Andere Regeln hat der Gesetzgeber nun klarer formuliert oder neu eingeführt. So ist das gesellige Nebeneinanderfahren auf dem Fahrrad jetzt erlaubt, solange niemand behindert wird. Informiert wird des Weiteren über (Rad fahrende) Kinder auf Gehwegen, neue Fahrradzonen oder den lebensrettenden “holländischen Griff” (das Öffnen der Autotür mit der rechten Hand, um einen Schulterblick zu machen).

Auf ein Thema möchten die AGFK-Kommunen besonders hinweisen: Der Mindestabstand von 1,5 Metern steht jetzt auch in der StVO. Der Neustrelitzer Bürgermeister Andreas Grund, Sprecher des AGFK MV-Initiativkreises, sagt dazu: “1,5 Meter Mindestabstand gelten beim Radfahren nicht nur während Corona. 1,5 Meter Abstand stehen jetzt auch in der StVO und sind der gesetzlich festgeschriebene Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden, auf Landstraßen sind es sogar 2 Meter. Dass Autofahrende darauf achten, ist besonders wichtig, denn die überwiegende Mehrheit der Radfahrenden hat Angst, wenn sie zu eng überholt werden. Das kann ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen.”

Entwickelt hat die Kampagne die Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV). Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft sind die Städte Rostock, Schwerin, Stralsund, Greifswald, Wismar, Neustrelitz, Anklam und die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.  Für seine Mitglieds-Kommunen hat die AGFK MV u.a. ein Faltblatt entwickelt, welches kostenlos in einer Gesamt-Auflage von 25.000 Exemplaren zur Verfügung gestellt wird. Zu finden ist das Faltblatt entweder online (www.agfk-mv.de) oder in zentralen Auslagestellen der genannten Städte und Gemeinden. Die Hansestadt Anklam sowie die Gemeinde Heringsdorf verteilen das Faltblatt sogar per Amtsblatt an jeden Haushalt.

 

Weiterführende Informationen

Zum Thema 1,5 Meter-Mindestabstand

Zu enges Überholen ist eher die Regel, als die Ausnahme: Das Projekt Radmesser, bei dem rund 16.000 Überholvorgänge zwischen Auto und Fahrrad gemessen wurden, kam 2018 zu dem Ergebnis, dass Autofahrende in mehr als 50 % der Fälle, Personen auf dem Fahrrad, zu eng überholt haben. In fast 2 % der Fälle wurden Radfahrende sogar mit weniger als 50 cm Abstand überholt. Der Gesetzgeber hat deshalb die entsprechende Regelung konkretisiert und entsprechendes Fehlverhalten mit deutlichen Bußgeldern belegt: zu enges Überholen von Radfahrenden kostet jetzt bis zu 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. In einer begleitenden Umfrage haben über 90% aller Menschen angegeben, Angst zu haben, wenn sie auf dem Rad zu eng überholt werden.

Zu dem Projekt: www.radmesser.de

Zur AGFK MV

In der AGFK MV organisieren sich seit 2017 Städte und Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern, die das Ziel haben, den Rad- und Fußverkehr besser und sicherer zu machen. Die AGFK MV ist derzeit noch ein Projekt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und wird finanziell gemeinsam getragen aus Fördermitteln des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung sowie kommunalen Mitglieds-Beiträgen. Am 19. Oktober 2020 gründet sich die AGFK MV als eingetragener gemeinnütziger Verein. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat zugesagt, die Schirmherrschaft des Vereins zu übernehmen. Sprecher der AGFK MV ist der Neustrelitzer Bürgermeister Andreas Grund.

Zum Pressekontakt

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