Neue StVO-Regelung ab März 2027: Handlungsbedarf bei Gehwegfreigaben
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Neue StVO-Regelung ab März 2027: Handlungsbedarf bei Gehwegfreigaben

Ab dem 1. März 2027 gelten neue Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) wie E-Scooter. Künftig umfasst eine Freigabe für den Radverkehr grundsätzlich auch Elektrokleinstfahrzeuge. Betroffen sind insbesondere Gehwege und weitere Flächen des Fußverkehrs, wie Fußgängerzonen, die mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben sind. Grundlage hierfür ist § 39 Absatz 7a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Das Empfehlungspapier der AGFK Deutschland bietet hierzu eine hilfreiche Orientierung für die kommunale Praxis: Die AGFK Deutschland empfiehlt Städten, Gemeinden und Landkreisen, bestehende Freigaben frühzeitig zu überprüfen und deren Auswirkungen auf den Fußverkehr zu bewerten. Welche Maßnahmen vor Ort sinnvoll sind, hängt dabei von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. Eine pauschale Lösung gibt es nicht.

Warum die Regelung verzögert eintritt, eine Prüfung empfohlen wird und welche Alternativen zur Gehwegfreigabe bestehen, können Sie hier im Empfehlungspapier Elektrokleinstfahrzeuge ab März 2027 auch auf Flächen des Fußverkehrs? nachlesen:

Titelfoto von Rick Gebhardt auf Unsplash