10. März 2023
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Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter rechtmäßig sind. Dies betragen zwischen 85 und 130 € pro E-Scooter und Jahr.
Die Gebühren tragen dem Umstand Rechnung, dass es infolge der Verleihsysteme der Klägerinnen immer wieder zu Behinderungen auf Fuß- und Radwegen durch nicht ordnungsgemäß abgestellte oder umgefallene E-Scooter kommt.
Die vollständige Pressemitteilung kann hier nachgelesen werden.