Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig
24388
post-template-default,single,single-post,postid-24388,single-format-standard,stockholm-core-2.3.2,select-child-theme-ver-1.0.0,select-theme-ver-9.0,ajax_fade,page_not_loaded,,qode_menu_,wpb-js-composer js-comp-ver-6.7.0,vc_responsive

Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter rechtmäßig sind. Dies betragen zwischen 85 und 130 € pro E-Scooter und Jahr.

Die Gebühren tragen dem Umstand Rechnung, dass es infolge der Verleihsysteme der Klägerinnen immer wieder zu Behinderungen auf Fuß- und Radwegen durch nicht ordnungsgemäß abgestellte oder umgefallene E-Scooter kommt.

Die vollständige Pressemitteilung kann hier nachgelesen werden.