NRW macht es vor: Schulstraßen leichter einrichten
25569
post-template-default,single,single-post,postid-25569,single-format-standard,stockholm-core-2.3.2,select-child-theme-ver-1.0.0,select-theme-ver-9.0,ajax_fade,page_not_loaded,,qode_menu_,wpb-js-composer js-comp-ver-6.7.0,vc_responsive

NRW macht es vor: Schulstraßen leichter einrichten

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland eine landesweite Regelung für Schulstraßen herausgegeben. Kommunen wird es dadurch ab sofort erleichtert entsprechende Straßen im Umfeld einer Schule für den Kraftverkehr zu sperren und die Fahrbahn für den Fuß- und Radverkehr freizumachen. Die Sperrungen sind in der Regel zeitlich auf eine halbe Stunde bis Stunde vor Schulbeginn und nach Schulende begrenzt. Die neue Regelung sorgt nicht nur für mehr Sicherheit auf dem Schulweg, sondern ermöglicht Kommunen zukünftig auch ein rechtssicheres Handeln.

Bereits im Dezember wurde ein Rechtsgutachten im Auftrag des Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD veröffentlicht, das die zahlreichen Möglichkeiten aufzeigt, die Kommunen bei der Errichtung von Schulstraßen haben. Die Organisationen begrüßen den nordrhein-westfälischen Erlass und richten zugleich eine Forderung an die Bundespolitik, Schulstraßen auch im Bundesrecht zu verankern und das STVG und die STVO entsprechend zu reformieren.

Hier geht zur Pressemitteilung vom Kidical Mass Aktionsbündnis.

Foto: © HMWEVW – Peter Bajer (via: Fotopool – AGNH Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (nahmobil-hessen.de, kostenlos nutzbar für AGFKs und deren kommunale Mitglieder).