Neu Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken
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Neu Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat folgende Förderung ausgeschrieben:

Bei der Herstellung von Radwegverbindungen stellen Kreuzungsbauwerke mit Eisenbahnstrecken neuralgische Punkte dar. Wenn diese Bauwerke erneuert werden, kann der Überbau so verbreitert werden, dass ein separater Radweg neben der Straße über die Eisenbahnstrecke verläuft. Oder der Abstand zwischen den Brückenwiderlagern kann vergrößert werden, um einen Radweg entlang der Straße unter der Eisenbahnerstrecke hindurch zu führen.

Bei den Baumaßnahmen zur Erneuerung der Kreuzungsbauwerke fallen Bau-, Grunderwerbs- und Verwaltungskosten an. Der Neubau verringert die Unterhaltslast des Baulastträgers der Brücke. Dies wird durch die Zahlung eines Ablösungsbetrags ausgeglichen. Abhängig von den Planungen der Beteiligten finanzieren die DB InfraGO AG und die Kommune die Maßnahme allein oder gemeinsam. Der Finanzierungsanteil der Kommune bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen wird in der Regel durch die Länder gefördert. Wird dabei ein Radweg neu angelegt oder ausgebaut, ergänzt das BMDV die Förderung der Länder bzw. fördert den ggf. anfallenden Ablösungsbetrag.

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Förderungsmodalitäten können im Kapitel VI der Richtlinien für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz 2024 (EKrG-Richtlinien 2024) entnommen werden.

Foto: © HMWEVW – Peter Bajer (via: Fotopool – AGNH Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (nahmobil-hessen.de, kostenlos nutzbar für AGFKs und deren kommunale Mitglieder).