Finanzierung bis zu 100 %  – Sondervermögen mit Bundesfördermitteln kombinieren
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Finanzierung bis zu 100 %  – Sondervermögen mit Bundesfördermitteln kombinieren

Mit den am 28. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen zur Verwendung LuKIFG-Mittel (Sondervermögen), ergeben sich neue Finanzierungsmöglichkeiten für Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern.

Kofinanzierung ausdrücklich erlaubt

Kommunale Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen können künftig als Eigenanteil bei Bundesförderprogrammen eingesetzt werden. Bislang war eine solche Kombination aufgrund des Doppelförderungsverbots nicht möglich.

Viele Investitionsprojekte können nun vollständig finanziert werden – ohne den kommunalen Haushalt zusätzlich zu belasten.

Chancen für kommunale Rad- und Fußverkehrsprojekte in MV

Die neuen Kombinationsmöglichkeiten können unter anderem für folgende Bundesförderprogramme relevant sein:

  • Sonderprogramm „Stadt und Land“
  • Förderung von Radschnellwegen
  • Förderung des Radnetzes Deutschland
  • Nationale Klimaschutzinitiative, kurz NKI
  • weitere Bundesförderprogramme für Infrastruktur und Klimaschutz

Jetzt Projekte prüfen und auf den Weg bringen

Für Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt ein guter Zeitpunkt, geplante Maßnahmen im Fuß- und Radverkehr erneut zu prüfen. Vorhaben, die bislang am erforderlichen Eigenanteil gescheitert sind, könnten unter den neuen Bedingungen wieder förderfähig werden.