AGFK MV-Kampagne zum „Sicheren Radfahren“: 1,5 Meter-Mindestabstand stehen jetzt auch in der StVO
Der Mindestabstand von 1,5 Metern steht jetzt auch in der StVO, als gesetzlich festgeschriebener Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden. Die AGFK MV möchte auf dieses Thema besonders hinweisen und stellt den Mitglieds-Kommunen im Rahmen Ihrer Kampagne für "Sicheres Radfahren" verschiedene Materialien und Informationen zur Verfügung. Folgende Materialien