Oberverwaltungsgericht Bremen entscheidet über aufgesetztes Kfz-Parken
Einwohner:innen in der Stadt Bremen hatten, aufgrund von eingeschränkter Nutzung der Gehwege, gegen aufgesetztes Kfz-Parken geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Bremen kommt zu folgendem Schluss: "Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Funktion eines Gehwegs nicht erst dann beeinträchtigt ist, wenn Fußgänger nicht mehr oder nur mit Mühe an